Importarzneimittel

10 Fakten zu unseren Importarzneimitteln:

Der Import von Arzneimitteln innerhalb der EU auf Basis des innergemeinschaftlichen Warenverkehrs ist eine bewährte Praxis, um die Verfügbarkeit von hochwertigen Arzneimitteln zu günstigen Konditionen zu gewährleisten:

1. staatlich überwacht

Als pharmazeutischer Unternehmer unterliegt AASTON einer strikten behördlichen Überwachung durch die zuständigen staatlichen Aufsichtsbehörden. Unsere Prozesse folgen den relevanten EU Richtlinien, den sog. Good Manufacturing Procedures (GMP) und den Good Distribution Procedures (GDP).

2. gesetzlich gefordert

Der Gesetzgeber fördert die Abgabe von EU-Importarzneimitteln durch eine sog. „Importquote“. Apotheken sind hierdurch aufgerufen, mindestens 5% Ihres Umsatzes als Importarzneimittel abzugeben und hierdurch Kostenersparnisse für die Krankenkassen zu realisieren. Die Verfügbarkeit von Parallelimporten wird so zum Erfolgsfaktor für die Apotheke.

3. deutlich günstiger

Identische Arzneimittel weisen im europäischen Vergleich unterschiedliche Preise auf. AASTON nutzt dieses Preisgefüge der internationalen Pharmakonzerne und stärkt hierdurch das deutsche Gesundheitssystem. Parallelimport-Arzneimittel von AASTON sind bis zu 15% günstiger als die Markenarzneimittel des Patentinhabers.

4. identische Herkunft

Die Herstellung von Arzneimitteln erfolgt heute in hohem Maße international. Wenige Produktionsstandorte versorgen diverse nationale Märkte. Die Produkte von AASTON entstammen der identischen Produktion. Sie entsprechen somit dem Markenpräparat des Patentinhabers und sind therapeutisch identisch. 

5. durch und durch europäisch

Unsere Importarzneimittel entstammen ausschließlich aus Ländern der EU. Der Parallelimport von Arzneimitteln basiert auf dem Kerngedanken der EU: Abbau von Handelsbarrieren und freier Warenverkehr zwischen den Mitgliedsländern als Instrument zur Gestaltung eines einheitlichen Wirtschaftsraumes in Europa.

6. angepasste Kennzeichnung

Unsere Produkte werden lediglich im Hinblick auf die Kennzeichnungsvorschriften des dt. Arzneimittelgesetzes (AMG) angepasst und durch deutschsprachige Beipackzettel ergänzt.

7. zertifizierte Qualität

Die Anpassung der Produktkennzeichnung erfolgt im Rahmen validierter Prozesse und unterliegt strengen internen Kontrollen im Rahmen unseres Qualitätsmanagementsystems.

8. zuverlässige Bezugsquellen

Wir beziehen unsere Produkte ausschließlich bei zugelassenen und staatlich überwachten Arzneimittelgroßhändlern.

9. kontrollierte Transportwege

Wir nutzen moderne Logistik. Internationale Transporte sind innerhalb der EU heute so unproblematisch wie nationale. Übrigens, ein nationaler Transport von München nach Hamburg überwindet eine ähnliche Distanz wie ein internationaler Transport von Oslo nach Hamburg.

10. Re-Import vs. Parellelimport

„Parallelimporte“ sind in anderen EU-Ländern hergestellte Markenpräparate, die dann parallel zum Markenhersteller eingeführt werden. Die selteneren „Reimporte“ sind in Deutschland hergestellte Markenpräparate, die zunächst in ein anderes EU-Land ausgeführt und anschließend reimportiert werden.