F.A.Q.

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Wie unterscheiden sich Parallelimporte von Generika?

Als Generika werden Arzneimittel bezeichnet, die nach Ablauf des Patentschutzes eines pharmazeutischen Wirkstoffs von anderen Herstellern  nachgebaut werden. Während der Wirkstoff von Generikum und Original identisch ist, können leichte Unterschiede hinsichtlich der Hilfsstoffe und Galenik vorliegen.

Parallelimporte sind grundsätzlich therapeutisch identisch zum Original der multinationalen Arzneimittelkonzerne. Sie werden im Gegensatz zu Generika daher in der Regel weiterhin unter dem Markennamen des Originals vertrieben. Sie bilden eine preisgünstigere Alternative zu dem patentgeschützten Arzneimittel des Originalherstellers.

Wie profitieren Krankenkassen und Patienten von Parallelimporten?

Krankenkassen profitieren von Parallelimporten durch niedrigere Abgabepreise, die in der Regel 15% bzw. maximal 15 EUR günstiger sind als der Abgabepreis des Originals. Aus diesem Grund fördert der Gesetzgeber die Abgabe von Parallelimporten durch eine sog. Importquote.

Patienten profitieren durch niedrigere Kassenbeiträge, niedrigere Zuzahlungen sowie im rezeptfreien Sortimentsbereich.

Was sind Parallelimporte bzw. Re-Importe?

Die Arzneimittelforschung und -produktion führender Arzneimittelkonzerne orientiert sich seit langem nicht mehr an Landesgrenzen. In den zurückliegenden Jahrzehnten haben sich zahlreiche multinational aufgestellte Konzerne gebildet, die an nur wenigen Standorten produzieren und von dort in die jeweiligen Zielländer importieren.


Werden diese Produkte zusätzlich auch vom Importeur aus dem EU-Ausland eingeführt, so spricht man von Parallelimporten. Werden Arzneimittel dagegen in Deutschland produziert, vom Originalhersteller ins europäische Ausland verbracht und vom Importeur von dort wieder nach Deutschland eingeführt, so spricht man dagegen von Re-Importen.